Deva Shunya Skopec 
Psycho­login | Heilprak­ti­kerin Psychotherapie
Privat­praxis für Online-Beratung &
Psycho­therapie (HeilprG)

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Privatpraxis für psychologische Online-Beratung & Psychotherapie | Dipl.-Psych. Jindriska Skopec

Vorteile für Selbstzahler von Psychotherapie

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Psycho­the­rapie gehört in Deutschland zu den Behand­lungen, die – unter bestimmten Voraus­set­zungen und mit gewissen Einschrän­kungen – von den Kranken­kassen und privaten Kranken­versicherungen übernommen werden. Diese Leistung ist für viele Menschen mit psychi­schen Leiden ein echter Segen. Es gibt jedoch auch einige Vorteile für Selbst­zahler von Psycho­therapie. Im Folgenden ist zusam­men­ge­tragen, warum es sich lohnen kann, eine Psycho­therapie selber zu zahlen.

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Keine Wartezeiten auf einen Therapieplatz

Der Bedarf an Psycho­therapie in Deutschland ist sehr groß. Wenn es sich um Therapien handelt die von den Kranken­kassen bezahlt werden, übersteigt meist die Nachfrage das Angebot. Insbe­sondere in den Großstädten sind deshalb die psycho­the­ra­peu­ti­schen Praxen mit Kassensitz meist überlaufen und führen Warte­listen mit oft mehrmo­na­tigen Warte­zeiten auf das Erstge­spräch. Nach den ersten vier Terminen, die der Anamnese und Diagnostik dienen, (sog. “Proba­to­ri­schen Stunden”) entsteht bis zur Kosten­zusage der Kranken­kasse für eine Langzeit­the­rapie wieder eine mehrwö­chige Thera­pie­pause und somit eine weitere Wartezeit.

So vergehen ab der Thera­pie­platz­suche bis zum Beginn der Psycho­therapie nicht selten Warte­zeiten von einem halben Jahr. Diese Wartezeit können Sie sich als Selbst­zahler sparen und bereits ganz zeitnah Unter­stützung erhalten.

Überbrückung von Wartezeiten auf eine kassenfinanzierte Therapie

Falls Sie auf den Beginn einer kranken­kas­sen­fi­nan­zierten Psycho­therapie warten, biete ich zur Überbrü­ckung der Wartezeit stabi­li­sie­rende Krisen­in­ter­ven­tionen an. Bei Bedarf gehe ich hier auch auf Ihre wirtschaft­lichen Möglich­keiten ein. Bei Fragen können Sie sich diesbe­züglich jederzeit ganz unver­bindlich an mich wenden.

Flexiblere Rahmenbedingungen

Als Selbst­zahler einer Psycho­therapie sind Sie nicht an die Vorgaben der Kranken­kassen bezüglich der Anzahl der Therapie­stunden und deren Frequenz gebunden. Auch die Länge der Thera­pie­ein­heiten können je nach Bedarf und Möglich­keiten flexibel gestaltet werden.

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Die Psychotherapie wird nicht aktenkundig

Eine psycho­the­ra­peu­tische Behandlung, die über eine Kranken­kasse oder Kranken­ver­si­cherung abgewi­ckelt wird, geht zwangs­läufig auch mit der Diagnose einer psychi­schen Störung einher. Diese Infor­ma­tionen werden von Ihrem Versi­che­rungs­träger dokumen­tiert und müssen bei Nachfrage, beispiels­weise bei einem Wechsel der Kranken­ver­si­cherung, oder Abschluss einer Berufsunfähigkeits-​Versicherung, offen­gelegt werden. Als Selbst­zahler hinter­lassen Sie keine derar­tigen Daten­spuren und Ihre Privat­sphäre bleibt gewahrt.

Keine Einschränkung der Therapieverfahren

In Deutschland werden drei psycho­the­ra­peu­tische Verfahren, sogenannte Richt­li­ni­en­ver­fahren, von den Kranken­kassen anerkannt: Die Verhaltens­therapie, die Tiefen­psy­cho­lo­gisch fundierte Psycho­therapie und die Analy­tische Psychotherapie.

Ambulante Therapien, die über die Kassen abgerechnet werden, müssen einem der drei Richt­li­ni­en­ver­fahren entsprechen. Andere Thera­pie­ver­fahren, beispiels­weise Hypnotherapie, Paarthe­rapie oder Musik­the­rapie gelten nicht als Kassen­leistung und können über Kranken­kassen nicht abgerechnet werden. Im Falle von privat gezahlten Psycho­the­rapien bleibt die metho­dische Freiheit und mögliche Vielfalt erhalten.

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